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Fangbedingung

Kipp, Silbersee & Perlsee
Wondreb& Troiteich
 

Die Wondreb ist wegen Besatzmaßnahmen in der Zeit vom

15.März. bis 15. April gesperrt

Raubfischangeln am Troiteich ganzjährig verboten

Hechte und Aale aus der Wondreb und dem Seibertsbach müssen unabhängig von Schonzeit und Schonmaß dem Wasser entnommen werden (Anlandungspflicht der Forellen- und Äschenregion). Es darf am Tag mehr als ein Hecht entnommen werden, jedoch müssen diese in die Fangliste eingetragen  werden und zählen zum Jahres-/Wochenlimit.

 

Um gezielte Besatzmaßnahmen durchführen zu können, ist der Erlaubnisschein nach Beendigung des Angelns in den Briefkästen an der Fischerhütte/Troiteich, an der Wegkreuzung Kipp/Silbersee an den Waldseen und an der Wondreb in Hofteich zu werfen oder bei der Kartenkaufstelle zurückzugeben.
 

Allgemeine Bestimmungen

Die Verwendung von Booten zum Fischfang ist verboten. Ein Futterboot ist an Kipp, Silbersee und Perlsee erlaubt. Jugendfischereischeininhaber dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Für die Badestege der Kipp gilt ein Angelverbot vom 15.Juni bis 15 September. Während der Dauer von angekündigten Arbeitseinsätze herrscht für Mitglieder generelles Angelverbot. Von jedem Angler wird erwartet, dass er und seine Begleitpersonen, Ufer und Gewässer sauber halten.
 

Geänderte Schonmaße/Zeiten: Aal 50cm, Hecht und Zander vom 15.02. bis 30. April, Grasfische ganzjährig gesperrt, Äsche 36cm, Bachforelle 30cm, Regenbogenforelle 26cm. Ansonsten gelten die gesetzlichen Schonmaße/ Schonzeiten. Der Wels unterliegt keiner Beschränkung und muss entnommen werden!
 

Untermaßige/ während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische sind unverzüglich mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen Sorgfalt in dieselbe Gewässerstrecke zurückzusetzen. Gefangene Fische sind nicht übertragbar und müssen unverzüglich in die Fangliste eingetragen werden. Nicht überlebensfähige Fische müssen sofort getötet und eingetragen werden.

Ein waidgerechtes, kameradschaftliches und umweltbewusstes Verhalten an den Gewässern wird von jedem Angler erwartet! Offenes Feuer, Kohlegrills und Einweggrills sind verboten! Der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten!

 

Fangbeschränkung

Besondere Bestimmungen Wondreb
Hechte und Aale aus der Wondreb müssen unabhängig von Schonzeit und Schonmaß entnommen werden (Anlandungspflicht der Forellenregion). Es darf am Tag mehr als ein Hecht entnommen werden, jedoch müssen diese in die Fangliste eingetragen werden und zählen zum Jahreslimit.

Das Befahren von Teichanlagen und Wiesen ist verboten, sowie das Parken auf dem Wiesenstück im Dorfbereich und wird von der Fischereiaufsicht streng überwacht.

Ganzjährig gesperrtes Schongebiet: Von Autobrücke flussaufwärts bis Baumgruppe hinter Garagen. Die Wondreb ist wegen Besatzmaßnahmen in der Zeit vom 15.März bis zum 15. April gesperrt!

Schonmaße und Schonzeiten

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